Antrag auf Unterrichtsbefreiung

Bitte beachten Sie, dass Sonderurlaub für Schülerinnen und Schüler direkt vor oder nach den Ferienzeiten (Wochenenden mit beweglichen Ferientagen eingeschlossen) nur in Ausnahmefällen gewährt wird. Er muss mindestens zwei Wochen vorher schriftlich bei der Allgemeinen Konferenz beantragt und begründet werden.

In der übrigen Schulzeit kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag hin eine Unterrichtsbefreiung gewährt werden, und zwar bis zu einem Tag pro Halbjahr durch den Klassenlehrer bzw. Klassenbetreuer, darüber hinaus nur durch die  Allgemeine Konferenz. Der Antrag ist rechtzeitig vorher zu stellen.

Nutzen Sie hierfür dieses Formular.

Antrag auf Unterrichtsbefreiung