Elternbeitrag und Fahrtkosten

Elternbeitrag
Die Freie Waldorfschule Lippe-Detmold wird aufgrund des Ersatzschulfinanzierungsgesetzes NRW vom Land zu 87 % der vergleichbaren Betriebskosten einer staatlichen Schule bezuschusst; da aber zu diesen Betriebskosten nicht die Ausstattung der Schule (Klassenräume, Fachräume, Werkstätten, Lehrmaterial u. a.) zählt, haben die Eltern mehr als 13 % der Kosten als Eigenleistung aufzubringen.

Fahrtkosten
Die Schüler der Klassen 1 bis 4 erhalten ab einer Entfernung von 2,5 km kostenlos eine Monatskarte von der Schule. Der Schülerfahrverkehr der Freien Waldorfschule Lippe-Detmold wird gemeinsam mit der August-Hermann-Francke-Schule, die den größeren Anteil an Schülern stellt, organisiert und finanziert.

Ab der fünften Klasse werden nur noch die Fahrtkosten bis zum nächstgelegenen Gymnasium refinanziert, das heißt in den meisten Fällen müssen die Eltern die Kosten der Monatskarten anteilig selber bezahlen. Sollten die Eltern von dem nächstgelegenen Gymnasium eine Bescheinigung erhalten, dass das Gymnasium den Schüler nicht aufnehmen kann, so werden die Kosten in vollem Umfang bis zum Ende der Schulzeit an der Waldorfschule vom Land getragen.