Hort Freie Waldorfschule
Lippe - Detmold e.V.
Leitfaden
" Der Hort "
Zweck
Zweck
des Vereins ist es, die Betreuung von Kindern, die die Freie Waldorfschule
Lippe-Detmold e.V.
besuchen, in der Mittagszeit sicher zu stellen und unter anderem
Hausaufgabenhilfe zu leisten.
Verantwortlichkeiten
Der Vorstand
Die Schulführung
Die Mitgliederversammlung
Die Hortnerinnen
Beschreibung
Der Hort
beschäftigt je nach zu betreuender Kinderzahl eine entsprechende Anzahl von
Hortnerinnen. Die Anzahl der Hortnerinnen wird durch die Migliederversammlung
festgelegt.
Die
Betreuung der Kinder findet im Hortraum der Waldorfschule Detmold sowie in dem
Raum der Klasse 12 jeweils montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von
11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und nachmittags bis 16.00 Uhr an Unterrichtstagen der Schule statt. Als Aufenthalt
kann auch der eingezäunte Außenbereich des Hortes genutzt werden. Den
Hortkindern werden während des Aufenthaltes Getränke und frisches Obst zur
Verfügung gestellt. Ebenfalls wird Bastel- und Malmaterial gestellt. Einen
Antrag auf Aufnahme können Schulkinder der Waldorfschule Detmold stellen, die
die erste bis fünfte Klasse besuchen. Schulkinder können nur dann im Hort
betreut werden, wenn eine Anmeldung mit Einzugsermächtigung von den
Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben in der Verwaltung der
Schule abgegeben worden ist.
Die Hortnerinnen
betreuen die Hortkinder während der Hortzeiten, sie nehmen An- und Abmeldungen
der Hortkinder entgegen, sie führen eine Anwesenheitsliste der Kinder, sie kümmern
sich um Verpflegung und wo möglich um die pädagogische Betreuung (Basteln,
Schulaufgabenhilfe...). Zum Hortende entlassen sie die Kinder zur
Bushaltestelle.
Der Vorstand
( §26 BGB) besteht aus drei
Vereinsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.
Die Mitgliederversammlung
hat folgende Aufgaben:
a)
Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr
b)
Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung
c)
Wahl des Vorstandes
d)
Festsetzung der Höhe des
Mitgliedsbeitrages
e)
Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung
f) Beschlussfassung über die
Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.
Schulverwaltung:
Schriftliche An-, Um- und Abmeldungen zum Hort sind im Sekretaritat der Schule
abzugeben. Informationen zum Hort gibt es in Schriftform (Hortbrief,
Anmeldeformular, Leitfaden Der Hort) und sind
im Sekretariat der Schule erhältlich.
Die
Eltern der Hortkinder
tragen dafür Sorge, dass
a)
die Hortkinder die Autorität der Hortnerinnen anerkennen
b)
die Kinder sich bei Besuch des Hortes bei der Hortnerin an- und abmelden und während
des
Hortaufenthaltes
die Horträume und den Hortgarten nicht verlassen
c)
bei Krankheit oder Verhinderung die diensthabende Hortnerin (siehe akt.
Hortbrief) informiert wird
d)
bei nicht planmässigem Hortbesuch zuvor das Einverständnis der Hortnerin
eingeholt wird.
Lehrerkollegium:
Die Hortkinder werden nach
Verlassen des Hortes im Rahmen der von dem Lehrerkollegium organisierten
Busaufsicht bei Anfahrt und Abfahrt
der Busse mitbeaufsichtigt.
Mitgeltende
Unterlagen
Satzungen
Hortverein
Schulordnung/Hausordnung
der Waldorfschule Detmold
BGB
Leitfäden:
Der Hort (E), Die Hortnerin (AA)
Formblätter: Hortanmeldung,
Beitragsabstimmung, Zahlungserinnerung, Abmahnung an Eltern,
Kündigung
Hortplatz
Änderungsdienst
(Qualitätsmanager in
Abstimmung mit dem Vorstand)
Verteiler
Mitglieder des Hortes
Schulführung
Eltern der Hortkinder
Schulverwaltung
Hortnerinnen
Vorstand Trägerverein
|