Hort

 


Hort Freie Waldorfschule Lippe - Detmold e.V.

Leitfaden

" Der Hort "

Zweck

Zweck des Vereins ist es, die Betreuung von Kindern, die die Freie Waldorfschule Lippe-Detmold e.V.
besuchen, in der Mittagszeit sicher zu stellen und unter anderem Hausaufgabenhilfe zu leisten.

Verantwortlichkeiten

            Der Vorstand                                    Die Schulführung

            Die Mitgliederversammlung            Die Hortnerinnen

            Die Schulverwaltung                         Die Eltern

Beschreibung

Der Hort beschäftigt je nach zu betreuender Kinderzahl eine entsprechende Anzahl von Hortnerinnen. Die Anzahl der Hortnerinnen wird durch die Migliederversammlung festgelegt.

Die Betreuung der Kinder findet im Hortraum der Waldorfschule Detmold sowie in dem Raum der Klasse 12 jeweils montags, dienstags, mittwochs, donnerstags und freitags von 11.30 Uhr bis 13.30 Uhr und nachmittags bis 16.00 Uhr an Unterrichtstagen der Schule statt. Als Aufenthalt kann auch der eingezäunte Außenbereich des Hortes genutzt werden. Den Hortkindern werden während des Aufenthaltes Getränke und frisches Obst zur Verfügung gestellt. Ebenfalls wird Bastel- und Malmaterial gestellt. Einen Antrag auf Aufnahme können Schulkinder der Waldorfschule Detmold stellen, die die erste bis fünfte Klasse besuchen. Schulkinder können nur dann im Hort betreut werden, wenn eine Anmeldung mit Einzugsermächtigung von den Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben in der Verwaltung der Schule abgegeben worden ist.

Die Hortnerinnen betreuen die Hortkinder während der Hortzeiten, sie nehmen An- und Abmeldungen der Hortkinder entgegen, sie führen eine Anwesenheitsliste der Kinder, sie kümmern sich um Verpflegung und wo möglich um die pädagogische Betreuung (Basteln, Schulaufgabenhilfe...). Zum Hortende entlassen sie die Kinder zur Bushaltestelle.

Der Vorstand ( §26  BGB) besteht aus drei Vereinsmitgliedern. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.

Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:

a) Genehmigung des Haushaltsplans für das kommende Geschäftsjahr

b) Entgegennahme des Rechenschaftsberichts des Vorstandes und dessen Entlastung

c) Wahl des Vorstandes

d) Festsetzung  der Höhe des Mitgliedsbeitrages

e) Beschlussfassung über Satzungsänderungen und Vereinsauflösung

            f) Beschlussfassung über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluss durch den Vorstand.  

Schulverwaltung: Schriftliche An-, Um- und Abmeldungen zum Hort sind im Sekretaritat der Schule abzugeben. Informationen zum Hort gibt es in Schriftform (Hortbrief, Anmeldeformular, Leitfaden Der Hort) und sind
im Sekretariat der Schule erhältlich.    

Die Eltern der Hortkinder tragen dafür Sorge, dass     

a) die Hortkinder die Autorität der Hortnerinnen anerkennen

b) die Kinder sich bei Besuch des Hortes bei der Hortnerin an- und abmelden und während des    

Hortaufenthaltes  die Horträume und den Hortgarten nicht verlassen

c) bei Krankheit oder Verhinderung die diensthabende Hortnerin (siehe akt. Hortbrief) informiert wird

d) bei nicht planmässigem Hortbesuch zuvor das Einverständnis der Hortnerin eingeholt wird.

Lehrerkollegium: Die Hortkinder werden nach Verlassen des Hortes im Rahmen der von dem Lehrerkollegium organisierten Busaufsicht  bei Anfahrt und Abfahrt der Busse mitbeaufsichtigt.

 Mitgeltende Unterlagen

Satzungen Hortverein

Schulordnung/Hausordnung der Waldorfschule Detmold

BGB

Leitfäden:  Der Hort (E), Die Hortnerin (AA)

            Formblätter: Hortanmeldung, Beitragsabstimmung, Zahlungserinnerung, Abmahnung an Eltern,
            Kündigung Hortplatz

 Änderungsdienst

            (Qualitätsmanager in Abstimmung mit dem Vorstand)

 Verteiler

            Mitglieder des Hortes            Schulführung

            Eltern der Hortkinder              Schulverwaltung

            Hortnerinnen                            Vorstand Trägerverein